Benutzerordnung für die
PC im Netz des WHG-Durmersheim:
|
|
Computer und Internet am WHG Durmersheim | Benutzerordnung Präambel Das Wilhelm-Hausenstein verfügt über einen Computerraum mit vernetzten Computern und Zugang zum Internet. Hier können das Arbeiten mit Computern, Umgehen mit Multimedia, Recherchieren im Internet, Versenden und Empfangen von e-Mails, Erstellen von rechnerunterstützten Präsentationen usw. erlernt und geübt werden. Der Computerraum steht Klassen und AGs im Rahmen des Unterrichts und einzelnen Schülern / Lehrern zur Arbeit zur Verfügung, die im Rahmen mit Schule und Unterricht steht. Eine rein private oder kommerzielle Nutzung ist nicht erlaubt. |
Zugang | Grundsätzlich sind alle Schülerinnen, Schüler,
Lehrerinnen und Lehrer berechtigt, die Rechner des Schulnetzes zu
nutzen, vorausgesetzt, sie stimmen dieser Benutzerordnung zu. Allen
Interessierten wird auf Anfrage vom Administrator des Netzes die
Zugangsberechtigung eingeräumt. Jeder Benutzer verpflichtet sich,
sein Passwort nicht weiterzugeben oder andere unter seinem Namen einen
Rechner nutzen zu lassen. Zuwiderhandlungen haben den Entzug des
Netzzugangs zur Folge. Hat ein Benutzer sein Passwort vergessen, oder
befürchtet, sein Passwort ist anderen Personen bekannt, informiert er
umgehend den Administrator und lässt sein Passwort ändern. Jedem Nutzer ist bekannt, dass das Netzbetriebssystem die Nutzung der Rechner im Netz protokolliert, d.h. es ist dem Administrator möglich zu prüfen, wer wann an welchem Rechner angemeldet war. |
Verhalten am PC | Dass jeder Nutzer der Rechner mit diesen pfleglich
umgeht, ist selbstverständlich. Am PC ist Essen und Trinken
untersagt. Verlässt man den PC-Arbeitsplatz, so fährt man den
Rechner herunter, d.h. man wählt im Start-Menü die Option:
"Windows beenden" und stellt am Schluss fest, dass Rechner
und Monitor aus-geschaltet sind. Will ein anderer den Rechner weiter
benutzen, so wählt man im Start-Menü: "Anwendung schließen und
unter anderem Namen anmelden". Es ist wünschenswert, dass Benutzer der Rechner sich gegenseitig unterstützen und ihr Wissen austauschen. Alle Benutzer sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Insbesondere ist im Computerraum Ruhe einzuhalten und beim Mailen und Anmelden am Rechner Diskretion zu wahren. |
Nutzungszeiten | Die Rechner des Netzes können im Prinzip zu allen
Zeiten, an denen die Schule geöffnet ist, auch benutzt werden. Dabei
gilt:
In den Großen
Pausen gilt die Hausordnung, d.h. nur Schülerinnen und Schüler der
Oberstufe (und natürlich Lehrerinnen und Lehrer) können dann die
Rechner nutzen. Aufsichtsführende Lehrerinnen und Lehrer sind
verpflichtet für die Einhaltung dieser Ordnung zu sorgen. |
Softwarenutzung | Im Netz darf nur die für die Schule lizenzierte
und von den Administratoren installierte Software benutzt werden. Es
ist ausdrücklich untersagt, eigene Software mitzubringen, sich per
Mail zuschicken zulassen, zu installieren und/oder zu nutzen. |
Systemsicherung | Benutzern des Netzes ist es untersagt,
Veränderungen an der Einstellung der Rechner vorzunehmen. Die
Betreiber und Pfleger des Netzes gehen davon aus, dass alle an einer
reibungsfreien Nutzung des Netzes interessiert sind. Benutzer, die
aktiv nach Lücken im Sicherheitssystem des Netzes suchen und damit
einen wartungsarmen Betrieb verhindern, verlieren ihre
Zugangsberechtigung. |
Internet inkl. Mailen |
Alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 und
alle Lehrerinnen und Lehrer können auf Antrag die Berechtigung
bekommen, das Internet für Recherchen zu benutzen. Eingeschlossen ist
damit die Vergabe einer e-Mail Adresse. Während man zu jeder Zeit
Mails lesen und schreiben kann, ist das Recherchieren im Internet nur
möglich, wenn ein dazu berechtigter Lehrer (siehe Extraaushang) das
Netz frei schaltet. Diese Lehrer sind verpflichtet die Schüler nach
dem prinzipiellen Inhalt der gewünschten Internetrecherche zu fragen.
In Stichproben überprüfen sie die Recherchen im Internet. Akzeptiert
werden dabei Inhalte, die in direktem und indirektem Zusammenhang mit
dem Unterrichtsbetrieb stehen. Die genannten Lehrer führen ein
Protokoll über die Freischaltungszeiten. Jedem Internet-Benutzer ist
bekannt, dass im Netz automatisch eine LogIn-Datei für das Internet
geführt wird. Wochenweise erstellt, zeigt es benutzerbezogen die in
der besagten Woche angefahrenen Seiten und protokolliert die
Zeitspannen. Der Administrator hat Einsicht in diese Datei und anhand
von Stichproben prüft er das Einhalten dieser Richtlinien. Durmersheim im März 2000 Schmitt, OStD Schulleiter |
Anhang: | Wie aus der Benutzerordnung und speziell der
Präambel hervorgeht, dienen Hard- und Software im PC-Raum des WHGs
der Ausbildung der Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise im
Umgang mit elektronischen Medien. Die Schule hat die Verantwortung
dafür zu sorgen, dass in ihrem Bereich bei der Nutzung dieser Medien
die Grundsätze der Landesverfassung und des Schulgesetzes sowie
sonstige gesetzliche Bestimmungen beachtet, dass Erziehungszielen
nicht entgegengearbeitet und dass anerkannte Wertmaßstäbe nicht
verletzt werden. Die Schule muss diese Verantwortung wahrnehmen. Das
bedeutet, dass die Nutzung des PC-Raums und die damit verbundenen
Möglichkeiten nicht ohne Kontrolle durch die Schule erfolgt. Die von einem Benutzer verschickten und empfangene Mails werden in dem persönlichen Ordner des Benutzers gespeichert. Diese Ordner sind geschützt, d.h. nur der Benutzer hat dort Schreib- und Leserechte. Es wird darauf hingewiesen, dass der Administrator des Netzes die Möglichkeit hat, von diesen Ordnern "Besitz zu ergreifen" und somit in die Ordner, aber auch in die Mails einsehen kann. Dies wird insbesondere dann geschehen, wenn
|
Administratoren: | Netz: Pohlig |
Internet: Pohlig, Häberle, Schneider, Weisenburger, Urban |