Benutzerordnung für die PC im Netz des WHG-Durmersheim:

 

Computer und Internet am WHG Durmersheim Benutzerordnung

Präambel

Das Wilhelm-Hausenstein verfügt über einen Computerraum mit vernetzten Computern und Zugang zum Internet. Hier können das Arbeiten mit Computern, Umgehen mit Multimedia, Recherchieren im Internet, Versenden und Empfangen von e-Mails, Erstellen von rechnerunterstützten Präsentationen usw. erlernt und geübt werden.
Der Computerraum steht Klassen und AGs im Rahmen des Unterrichts und einzelnen Schülern / Lehrern zur Arbeit zur Verfügung, die im Rahmen mit Schule und Unterricht steht. Eine rein private oder kommerzielle Nutzung ist nicht erlaubt.

Zugang Grundsätzlich sind alle Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer berechtigt, die Rechner des Schulnetzes zu nutzen, vorausgesetzt, sie stimmen dieser Benutzerordnung zu. Allen Interessierten wird auf Anfrage vom Administrator des Netzes die Zugangsberechtigung eingeräumt. Jeder Benutzer verpflichtet sich, sein Passwort nicht weiterzugeben oder andere unter seinem Namen einen Rechner nutzen zu lassen. Zuwiderhandlungen haben den Entzug des Netzzugangs zur Folge. Hat ein Benutzer sein Passwort vergessen, oder befürchtet, sein Passwort ist anderen Personen bekannt, informiert er umgehend den Administrator und lässt sein Passwort ändern.
Jedem Nutzer ist bekannt, dass das Netzbetriebssystem die Nutzung der Rechner im Netz protokolliert, d.h. es ist dem Administrator möglich zu prüfen, wer wann an welchem Rechner angemeldet war.

Verhalten am PC Dass jeder Nutzer der Rechner mit diesen pfleglich umgeht, ist selbstverständlich. Am PC ist Essen und Trinken untersagt. Verlässt man den PC-Arbeitsplatz, so fährt man den Rechner herunter, d.h. man wählt im Start-Menü die Option: "Windows beenden" und stellt am Schluss fest, dass Rechner und Monitor aus-geschaltet sind. Will ein anderer den Rechner weiter benutzen, so wählt man im Start-Menü: "Anwendung schließen und unter anderem Namen anmelden".
Es ist wünschenswert, dass Benutzer der Rechner sich gegenseitig unterstützen und ihr Wissen austauschen. Alle Benutzer sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Insbesondere ist im Computerraum Ruhe einzuhalten und beim Mailen und Anmelden am Rechner Diskretion zu wahren.
Nutzungszeiten Die Rechner des Netzes können im Prinzip zu allen Zeiten, an denen die Schule geöffnet ist, auch benutzt werden. Dabei gilt:
  • Vorrang haben Klassen und Kurse, die nach Stundenplan den Rechnerraum nutzen.
  • Lehrerinnen und Lehrer können für den Unterricht die freien Stunden des Rechnerraums "buchen" (Eintrag im Belegungsplan, der im Lehrerzimmer aushängt).
  • In den übrigen Zeiten können die Rechner frei benutz werden.

In den Großen Pausen gilt die Hausordnung, d.h. nur Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (und natürlich Lehrerinnen und Lehrer) können dann die Rechner nutzen. Aufsichtsführende Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet für die Einhaltung dieser Ordnung zu sorgen.

Softwarenutzung Im Netz darf nur die für die Schule lizenzierte und von den Administratoren installierte Software benutzt werden. Es ist ausdrücklich untersagt, eigene Software mitzubringen, sich per Mail zuschicken zulassen, zu installieren und/oder zu nutzen.
Systemsicherung Benutzern des Netzes ist es untersagt, Veränderungen an der Einstellung der Rechner vorzunehmen. Die Betreiber und Pfleger des Netzes gehen davon aus, dass alle an einer reibungsfreien Nutzung des Netzes interessiert sind. Benutzer, die aktiv nach Lücken im Sicherheitssystem des Netzes suchen und damit einen wartungsarmen Betrieb verhindern, verlieren ihre Zugangsberechtigung.
Internet inkl. Mailen
Alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 und alle Lehrerinnen und Lehrer können auf Antrag die Berechtigung bekommen, das Internet für Recherchen zu benutzen. Eingeschlossen ist damit die Vergabe einer e-Mail Adresse. Während man zu jeder Zeit Mails lesen und schreiben kann, ist das Recherchieren im Internet nur möglich, wenn ein dazu berechtigter Lehrer (siehe Extraaushang) das Netz frei schaltet. Diese Lehrer sind verpflichtet die Schüler nach dem prinzipiellen Inhalt der gewünschten Internetrecherche zu fragen. In Stichproben überprüfen sie die Recherchen im Internet. Akzeptiert werden dabei Inhalte, die in direktem und indirektem Zusammenhang mit dem Unterrichtsbetrieb stehen. Die genannten Lehrer führen ein Protokoll über die Freischaltungszeiten. Jedem Internet-Benutzer ist bekannt, dass im Netz automatisch eine LogIn-Datei für das Internet geführt wird. Wochenweise erstellt, zeigt es benutzerbezogen die in der besagten Woche angefahrenen Seiten und protokolliert die Zeitspannen. Der Administrator hat Einsicht in diese Datei und anhand von Stichproben prüft er das Einhalten dieser Richtlinien.


Durmersheim im März 2000

Schmitt, OStD
Schulleiter

Anhang: Wie aus der Benutzerordnung und speziell der Präambel hervorgeht, dienen Hard- und Software im PC-Raum des WHGs der Ausbildung der Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise im Umgang mit elektronischen Medien. Die Schule hat die Verantwortung dafür zu sorgen, dass in ihrem Bereich bei der Nutzung dieser Medien die Grundsätze der Landesverfassung und des Schulgesetzes sowie sonstige gesetzliche Bestimmungen beachtet, dass Erziehungszielen nicht entgegengearbeitet und dass anerkannte Wertmaßstäbe nicht verletzt werden. Die Schule muss diese Verantwortung wahrnehmen. Das bedeutet, dass die Nutzung des PC-Raums und die damit verbundenen Möglichkeiten nicht ohne Kontrolle durch die Schule erfolgt.

Die von einem Benutzer verschickten und empfangene Mails werden in dem persönlichen Ordner des Benutzers gespeichert. Diese Ordner sind geschützt, d.h. nur der Benutzer hat dort Schreib- und Leserechte. Es wird darauf hingewiesen, dass der Administrator des Netzes die Möglichkeit hat, von diesen Ordnern "Besitz zu ergreifen" und somit in die Ordner, aber auch in die Mails einsehen kann. Dies wird insbesondere dann geschehen, wenn
  • wegen der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und der Schulordnung Stichproben gemacht werden müssen. Insbesondere sei auf die Selbstverständlichkeit hingewiesen, dass an und in der Schule keine Mails mit porno-grafischen, gewaltverherrlichendem, menschenverachtendem und ähnlichem Material verschickt und gespeichert werden darf. Selbstredend darf solches Material auch nicht mit anderer Software bearbeitet, vertrieben oder gespeichert werden.
  • die Ordner trotz Aufforderung nicht "aufgeräumt" und zu groß geworden sind.
Administratoren: Netz: Pohlig
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