A.1 Benutzerordnung für die PC im Netz
des WHG-Durmersheim: |
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Computer und Internet am WHG Durmersheim |
Benutzerordnung Präambel Das Wilhelm-Hausenstein verfügt über einen PC-Pool mit vernetzten Computern und Zugang zum Internet. Hier können das Arbeiten mit Computern, Umgehen mit Multimedia, Recherchieren im Internet, Versenden und Empfangen von e-Mails, Erstellen von rechnerunterstützten Präsentationen usw. erlernt und geübt werden. Der PC-Pool steht Klassen und AGs im Rahmen des Unterrichts und einzelnen Schülern / Lehrern zur Arbeit zur Verfügung, die im Rahmen mit Schule und Unterricht steht. Eine rein private oder kommerzielle Nutzung ist nicht erlaubt. Jedes Klassenzimmer und jeder Fachraum ist vernetzt. Entsprechend konfigurierte Rechner können auch hier auf das pädagogische Netz und Internet zugreifen. |
Zugang |
Grundsätzlich sind alle Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer
berechtigt, die Rechner des Schulnetzes zu nutzen, vorausgesetzt, sie
stimmen dieser Benutzerordnung zu. Allen Interessierten wird auf Anfrage
vom Administrator des Netzes die Zugangsberechtigung eingeräumt. Jeder
Benutzer verpflichtet sich, sein Passwort nicht weiterzugeben oder andere
unter seinem Namen einen Rechner nutzen zu lassen. Zuwiderhandlungen haben
den Entzug des Netzzugangs zur Folge. Hat ein Benutzer sein Passwort
vergessen, oder befürchtet, sein Passwort ist anderen Personen bekannt,
informiert er umgehend den Administrator und lässt sein Passwort ändern. Jedem Nutzer ist bekannt, dass das Netzbetriebssystem die Nutzung der Rechner im Netz protokolliert, d.h. es ist dem Administrator möglich zu prüfen, wer wann an welchem Rechner angemeldet war. |
Verhalten am PC |
Dass jeder Nutzer der Rechner mit diesen pfleglich umgeht, ist
selbstverständlich. Am PC ist Essen und Trinken untersagt. Verlässt man
den PC-Arbeitsplatz, so fährt man den Rechner herunter, d.h. man wählt im
Start-Menü die Option: "Windows beenden" und stellt am Schluss fest, dass
Rechner und Monitor ausgeschaltet sind. Will ein anderer den Rechner
weiter benutzen, so wählt man im Start-Menü: "Anwendung schließen und
unter anderem Namen anmelden". Es ist wünschenswert, dass Benutzer der Rechner sich gegenseitig unterstützen und ihr Wissen austauschen. Alle Benutzer sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Insbesondere ist im PC-Pool Ruhe einzuhalten und beim Mailen und Anmelden am Rechner Diskretion zu wahren. |
Nutzungszeiten |
Die Rechner des Netzes können im Prinzip zu allen Zeiten, an denen die
Schule geöffnet ist, auch benutzt werden. Dabei gilt für den PC-Pool:
In den Großen Pausen gilt die Hausordnung, d.h. nur Schülerinnen und
Schüler der Oberstufe (und natürlich Lehrerinnen und Lehrer) können dann
die Rechner nutzen. Aufsichtsführende Lehrerinnen und Lehrer sind
verpflichtet für die Einhaltung dieser Ordnung zu sorgen. |
Softwarenutzung | Im
Netz darf nur die für die Schule lizenzierte und von den Administratoren
installierte Software benutzt werden. Es ist ausdrücklich untersagt,
eigene Software mitzubringen, sich per Mail zuschicken zulassen, zu
installieren und/oder zu nutzen. |
Systemsicherung |
Benutzern des Netzes ist es untersagt, Veränderungen an der Einstellung
der Rechner vorzunehmen. Die Betreiber und Pfleger des Netzes gehen davon
aus, dass alle an einer reibungsfreien Nutzung des Netzes interessiert
sind. Benutzer, die aktiv nach Lücken im Sicherheitssystem des Netzes
suchen und damit einen wartungsarmen Betrieb verhindern, verlieren ihre
Zugangsberechtigung. |
Internet inkl. Mailen |
Alle Schülerinnen und Schüler und alle alle Lehrerinnen und Lehrer können
auf Antrag die Berechtigung bekommen, das Internet für Recherchen zu
benutzen. Eingeschlossen ist damit die Vergabe einer e-Mail Adresse.
Schreiben von Mails über Anbieter, wie etwa web.de oder gmx.de sollten
vermieden werden. Hier werden die Mails online geschrieben, was zur Folge
hat, dass das Recherchieren im Internet für die restlichen im Netzwerk
angemeldeten langsamer macht. Jede Lehrerin und jeder Lehrer ist
verpflichtet, in Stichproben die Recherchen der Schüler im Internet zu
überprüfen. Akzeptiert werden dabei nur Inhalte, die in direktem und
indirektem Zusammenhang mit dem Unterrichtsbetrieb stehen. "Privates
Surfen" ist demnach untersagt. Jedem Internet-Benutzer ist bekannt,
dass im Netz automatisch eine LogIn-Datei für das Internet geführt wird.
Wochenweise erstellt, zeigt es benutzerbezogen die in der besagten Woche
angefahrenen Seiten und protokolliert die Zeitspannen. Der Administrator
hat Einsicht in diese Datei und anhand von Stichproben prüft er das
Einhalten dieser Richtlinien. Durmersheim im März 2000 aktualisiert Juli 2003 Schmitt, OStD Schulleiter |
Anhang: |
Wie aus der Benutzerordnung und speziell der Präambel hervorgeht, dienen
Hard- und Software im PC-Pool des WHGs der Ausbildung der Schülerinnen und
Schüler in besonderer Weise im Umgang mit elektronischen Medien. Die
Schule hat die Verantwortung dafür zu sorgen, dass in ihrem Bereich bei
der Nutzung dieser Medien die Grundsätze der Landesverfassung und des
Schulgesetzes sowie sonstige gesetzliche Bestimmungen beachtet, dass
Erziehungszielen nicht entgegengearbeitet und dass anerkannte Wertmaßstäbe
nicht verletzt werden. Die Schule muss diese Verantwortung wahrnehmen. Das
bedeutet, dass die Nutzung der schulischen Rechner und des pädagogischen
Netzes und die damit verbundenen Möglichkeiten nicht ohne Kontrolle durch
die Schule erfolgt. Die von einem Benutzer verschickten und empfangene Mails müssen sich inhaltlich und in der Form an gewisse Regeln halten. Wer sich daran nicht hält, verliert seinen Internetaccount und muss mit disziplinarischen Folgen rechnen. Insbesondere sei auf die Selbstverständlichkeit hingewiesen, dass an und von der Schule keine Mails mit pornografischen, gewaltverherrlichendem, menschenverachtendem und ähnlichem Material verschickt und gespeichert werden dürfen. Selbstredend darf solches Material auch nicht mit anderer Software bearbeitet, vertrieben oder gespeichert werden. Die persönlichen Ordner sind vor den Sommerferien zu geleert. |
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