Allgemeine Informationen zum Schülerstudium
Status |
Die gewählten Vorlesungen, Zentralübung und Tutorien sind für die Teilnehmer Pflichtveranstaltungen, sie gelten als Schulveranstaltungen. Schülerstudenten haben damit noch keinen Studentenstatus. Wenngleich die Schülerstudenten viele Rechte der Studenten haben, so können sie z.B. die Bibliotheken, insbesondere die Fakultätsbibliothek benutzen. Alle Schülerstudenten erhalten einen Account für den Rechnerpool der Uni. Die Schülerstudenten bearbei-ten, wie die regulären Studenten das wöchentliche Übungsblatt (für Schüler Pflicht) und nehmen zusammen mit den Studenten an den Semesterklausuren teil. Teilnehmer am Schülerstudium belegen an ihrer Schule das Wahlfach Informatik. Vom Besuch des Unterrichts sind sie freigestellt. |
Bewertung |
Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe legt der Projektleiter (M. Pohlig) die Notenpunkte für die Halbjahreszeugnisse in J1 bzw. J2 fest. Im ersten Halbjahr dienen mir dazu die Infos der Tutoren und die Ergebnisse der Übungsblätter. Im zweiten Halbjahr tragen neben den Übungsblätter das Abschneiden bei der/den Klausur/en zur Notenfindung bei. In Einzelfällen behalte ich mir das Abhalten eines Kolloquiums vor. |
Zulassung |
Die Zusage zur Teilnahme am Projekt ist den gemeldeten Schülerinnen und Schüler sowie deren Schuulleitung mitgeteilt. Jeder Teilnehmer, der das Projekt auf eigenen Wunsch verlässt, teilt dies unverzüglich der Projektleitung, seinem Tutor und seiner Schulleitung mit. Teilnahme am Projekt können auch aufgefordert werden, das Projekt zu verlassen (weil z.B. seine schulischen Leistungen sinken, oder er nicht regelmäßig an den Veranstaltungen teilnimmt). Unabhängig vom Grund für den Abbruch des Schülerstudiums, be-suchen diese "Abbrecher" den Informatikunterricht an ihrer Schule. |